Wichtige Änderung bei der Abgasmessung
Seit dem 01.01.2018 ist für alle AU-pflichtigen Fahrzeuge die Endrohrmessung verbindlich vorgeschrieben.
Das sogenannte verkürzte Prüfverfahren ohne Messung am Endrohr, das bisher für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.01.2006 möglich war, wird nicht mehr angewandt.
Unsere Dienstleistungen im Gutachten und Sachverständigenbereich
- Schadengutachten
- Wertgutachten
- Techn. Gutachten (Motorschaden, Getriebeschaden, Lackgutachten, Lackschichtdickenmessungen, etc.)
- Unfallrekonstruktion
- Gebrauchtwagenüberprüfungen (KÜS-Plus)
- Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit (ASiG)
- Betreuung von Fuhrparks
- Gasprüfungen G607 (Wohnmobile, Wohnwagen)
- KFZ-techn. Beratung (Kostenlose Erstberatung)
- Oldtimergutachten
- Oldtimerbewertungen
Unsere Leistungen im gesetzlich geregelten Bereich
Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der KÜS
- Hauptuntersuchungen
- Teiluntersuchungen Abgas
- Sicherheitsprüfungen
- Änderungsabnahmen §19(3) StVZO
- Fahrzeugprüfungen gem. §41/42 BO-Kraft (Taxi, Mietwagen, KOM)
- Oldtimergutachten gem. §23 StVZO ("H-Kennzeichen")
- Gasanlagenprüfungen (GSP, GWP)
- Verlängerung d. bes. Zulassungsbescheinigung gem. ADR ("Gefahrgut")
- Untersuchungen nach §17 StVZO/§5 FZV
- Prüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung der StVZO ("Tempo-100 Bescheinigung")
- Feinstaubplaketten ("Umweltplaketten")